Für die Ausstellung eines elektronischen Rezepts (E-Rezept) ist es zwingend erforderlich, dass Ihre gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal im aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen wurde.
Wichtig: Aktuell können über das E-Rezept ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden.
Folgende Verordnungsarten können noch nicht elektronisch ausgestellt werden und erfordern weiterhin ein Papierrezept:
- Betäubungsmittelrezepte
- Hilfsmittelrezepte (z. B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Rollatoren)
- Heilmittelverordnungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie)