Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, bei jedem Arztbesuch Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzulesen. Dies ist die Voraussetzung für die Nutzung Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA). Als Arztpraxis sind wir seit dem 1. Mai 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen und Ihnen entsprechende medizinische Dokumente darin zur Verfügung zu stellen, sofern Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse
schriftlich widersprochen haben.
Bitte halten Sie daher Ihre Chipkarte bei jedem Besuch in unserer Praxis bereit.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 291 Abs. 2 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) für das Einlesen der eGK und aus § 334 SGB V für die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte durch uns.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!